Wir bieten Hilfe nach dem § 67 SGB XII in den folgenden drei Bereichen an:
Folgende Hilfestellungen können wir dir anbieten:
In der Regel musst Du sämtliche Dinge selbst (mit unserer Hilfestellung) erledigen. Nur im Ausnahmefall können wir etwas voll für Dich übernehmen